Förderung digitaler Ausstattung
Förderung digitaler Ausstattung für Sportvereine

Verwendungsnachweis (Stand 22.09.2023)

Die Nachweise (postalisch und digital) sind fristgerecht am 22.09.2023 bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht worden.


Allgemeine Informationen (Stand 19.06.2023)

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. 

Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

Für Sportvereine im Kreissportbund Gütersloh stehen
insgesamt 450.000 Euro zur Verfügung.
Eine 100% Förderung ohne Eigenanteil ist möglich.

1. Es haben 149 Vereine fristgerecht einen Antrag gestellt, die anschließend zu zwei digtalen Informationsveranstaltungen eingeladen wurden.
Die Antragstellung ist abgeschlossen.

2. Alle Antragsteller wurden informiert, die Datenerfassung über unsere Webseite vorzunehmen. Eine automatisierte Eingangsbestätigung erfolgte nach dem Upload.
Die Erfassung ist abgeschlossen.

3. Alle Antragsteller wurden am 19.05.2023 individuell per Mail informiert, die Weiterleitungsverträge beim KSB anzufordern. Eine digitale Infoveranstaltung fand am 31.05.2023 statt, die Einladung wurde per Mail am 24.05.23 versandt.

4. Die Frist für den Verwendungsnachweis endet am 15.08.2023 !


Ansprechpartner

Susanne Fuhrmann

Beratung

Kurse, Sportförderung

Peter Hatschbach

Geschäftsführer